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Psychotherapiesystema | psychotherapie

Schweigepflicht

PsychotherapeutInnen sind per Gesetz zur Schweigepflicht über Identität und Inhalt von psychotherapeutischen Gesprächen und Methodenanwendung verpflichtet.

Zur Unterscheidung

Psychiater haben eine medizinische Grundausbildung und befassen sich mit psychischen / psychiatrischen Erkrankungen unter Beachtung körperlicher Störungsursachen. Zwischen Psychiatern und Psychotherapeuten ergeben sich oft Überschneidungen im Arbeitsbereich, eine Kooperation ist in vielen Fällen hilfreich.

Psychologen befassen sich mit der wissenschaftlichen Beschreibung und Diagnostik psychischer Beschwerden und Erkrankungen.

Psychotherapeuten führen eine Heilbehandlung bei psychischen Leidenszuständen und psychischen bzw. psychiatrischen Erkrankungen durch.


Weitere Information

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