systema
| psychotherapie
Schweigepflicht
PsychotherapeutInnen sind per Gesetz zur Schweigepflicht über Identität
und Inhalt von psychotherapeutischen Gesprächen und Methodenanwendung
verpflichtet.
Zur Unterscheidung
Psychiater haben eine medizinische Grundausbildung
und befassen sich mit psychischen / psychiatrischen Erkrankungen unter Beachtung
körperlicher Störungsursachen. Zwischen Psychiatern und Psychotherapeuten
ergeben sich oft Überschneidungen im Arbeitsbereich, eine Kooperation
ist in vielen Fällen hilfreich.
Psychologen befassen sich mit der wissenschaftlichen
Beschreibung und Diagnostik psychischer Beschwerden und Erkrankungen.
Psychotherapeuten führen eine Heilbehandlung
bei psychischen Leidenszuständen
und psychischen bzw. psychiatrischen Erkrankungen durch.
Weitere Information
Welche anderen Behandlungsformen gibt
es?






